Bauauschuß-Sitzung am 23.09.2020

Entwicklung Nah und Gut

Gemeinderat Karlstein, Bauauschuß-Sitzung am 23.09.2020
Stellungnahme zu TOP 7G: Bauvoranfrage zur Änderung der Einzelhandelsnutzung Eichendorffstraße 29

Bei der Bauvoranfrage geht es im Wesentlichen darum, die Optionen auf dem derzeitigen Grundstück des Nah & Gut-Marktes zu erweitern. Wir finden diese Entwicklung prinzipiell positiv, da es sich um eine Innenverdichtung handelt und der Bereich dadurch attraktiver gestaltet wird.

Die derzeitige Nahversorgerverkaufsfläche wurde mit der Entwicklung von Karlstein II geplant und hat an genau dieser Stelle ihre absolute Berechtigung. Wenn nun der Investor die Einkaufsoptionen an dieser Stelle attraktiver gestalten möchte, halten wir das für eine sinnvolle Entwicklung. Auf keinen Fall sollte aber der Lebensmittelhandel an dieser Stelle verschwinden. Hier ist das zukünftige Zentrum des Ortes. Die aktuelle Entwicklung geht wieder mehr zu kleineren Nahversorgern im Innenbereich – siehe beispielsweise Rewe City. Diese Alternative zum Supermarkt auf der grünen Wiese ist für bestimmte Teile der Bevölkerung – die in der Mobilität eingeschränkt sind – sehr wichtig.

Entwicklungen ganz bewusst zu steuern ist ein fundamentaler Auftrag der Bürger*innen an die gewählten Vertreter*innen im Gemeinderat, wir tun das ja bereits mit ISEK. Mit diesem Hintergrund sehen wir es als legitim, für einen möglichen Investor exakt zu definieren, was wir für die Ortsentwicklung für sinnvoll halten. Im Übrigen wäre diese Einschränkung ja gar keine wirkliche Einschränkung an den Investor, letztendlich besteht dort ja bereits ein Lebensmitteleinzelhandel und wir erweitern nur die Optionen dort noch mehr tun zu können. Aber eben auch mit der Verpflichtung, dass dort ein Lebensmittelhandel erhalten bleibt.

Wir von Bündnis 90 DIE Grünen stimmen deshalb einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der auf diesem Flurstück einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 500 – 1000 qm zu.

Wir sind uns ganz sicher, dass dies im Sinne der Bürger*innen ist. Ohne einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dieser Festschreibung, können wir dieser Bauvoranfrage leider nicht zustimmen.

Behandelt am
23. September 2020